08-Eintrittsv. - Titel
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Eintrittsverfahren

08-Eintrittsv. - AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aufnahme
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuelle Preisliste sowie die Schulordnung sind integraler Bestandteil des Schulungsvertrags zwischen der Atrium Schule Fislisbach und dem Vertragsnehmer und werden von beiden Seiten anerkannt.
 
Ist der Schulungsvertrag (Anmeldung zur Tagesschule) durch die Erziehungsberechtigten oder die gesetzliche Vertretung unterschrieben, so ist der Schüler oder die Schülerin an der Atrium Schule Fislisbach angemeldet. Sobald die Atrium Schule Fislisbach die Anmeldung zur Tagesschule bestätigt, kommt der Schulungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertretung zustande.
 
Für die Pflichten, welche sich aus dem Schulungsvertrag ergeben, haften die Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertretungen je einzeln solidarisch. Auch bei einer möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt eintretenden Änderung des Zivilstandes bleibt die Solidarhaftung bestehen.
 
Dauer des Vertrags
Ein Schulungsvertag gilt jeweils bis zum Ende des vertraglich festgelegten Zeitrahmens. Bei Aufnahme in ein Übergangsjahr oder ein 10. Schuljahr gilt der Schulungsvertrag bis zum Ende der Jahresschulung.
 
Der Schulungsvertrag umfasst das ordentliche Schuljahr analog zum Regelschuljahr der staatlichen Schulen ( August – Juli des entsprechenden Schuljahres).
 
Schulgeld
Das zu entrichtende Schulgeld wird durch die jährlich aktuelle Preisliste bekannt gegeben, welche sich auf unserer Website (www.atriumschule.ch) befindet. Zusätzlich zum Schulgeld fallen folgende Gebühren an: Jährliche Einschreibegebühr, Kosten für Mittagstisch, Exkursionen und Klassenlager je nach Aufwand.
 
Das Schulgeld bei Eintritt in die Schule in einem laufenden Quartal wird nach dem pro rata temporis - Prinzip berechnet.
 
Zahlungsbedingungen
Im Rahmen einer Zahlungsfrist von 15 Tagen wird das Schulgeld quartalsweise im Voraus erhoben. Auf die Einzahlung des Jahresschulgeldes werden 2% Skonto gewährt, bei Zahlung pro Semester 1% Skonto. Monatliche Ratenzahlungen werden mit 1% Zuschlag verrechnet.
 
Bei Zahlungsverzug tritt ein Inkassoverfahren in Kraft. Dem Schuldner werden darüber hinaus Verzugszinsen (5% Jahreszins), Mahngebühren (CHF 20.00 ab der zweiten Mahnung) sowie die gesamten Inkassospesen verrechnet.
 
Nichtantritt bei vorliegendem Schulungsvertrag
Sollte die Schulung ohne Mitteilung oder bei Mitteilung später als 60 Tage vor Schulungsbeginn nicht angetreten werden, so wird das Schulgeld für ein Quartal als Aufwandsentschädigung in Form einer Pauschale erhoben.
 
Ordentliche Vertragsauflösung
Bei fristgerechter Kündigung oder Ablauf der Schulungsvereinbarung gilt der Schulungsvertrag als ordentlich aufgelöst.
 
Fristgerechte Kündigungstermine sind per Wintersemester der 30. November und per Sommersemester der 31. Mai. Die Kündigung erfolgt per eingeschriebenen Brief an die Schulleitung. Mündliche, telefonische oder per E-Mail versandte Kündigungen sind ungültig. Ohne Kündigung zu einem der genannten fristgerechten Kündigungstermine verlängert sich der Schulungsvertrag automatisch um das nächste Semester.
 
Im Rahmen einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Quartalsende ist die Schule befugt, das Schulungsverhältnis zu kündigen. Bereits gezahlte Schulgelder werden bei einer ordentlichen Kündigung durch die Schule pro rata zurückerstattet.
 
Ausserordentliche Vertragsauflösung
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler im Verlaufe eines Quartals vorzeitig austreten, wird das Schulgeld der bis zum Ende des Quartals verbleibenden Wochen berechnet. Hierbei werden Ferienzeiten nicht angerechnet.
 
Die Atrium Schule Fislisbach behält sich vor, den Schulungsvertrag aus schwerwiegenden Gründen jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen. Solche Gründe können sein: Strafrechtlich relevantes Verhalten, schwere Disziplinarvergehen, grobe Verstösse gegen die Hausordnung. Sollte die Atrium Schule Fislisbach einen Schulungsvertag aus einem dieser Gründe kündigen, kann kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Schulgeldes erhoben werden.
 
Unterrichts- und Ferienzeit
Die Schulleitung der Atrium Schule bestimmt die Unterrichtszeiten und teilt diese den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertretung sowie der Schülerin oder dem Schüler schriftlich vor Schulbeginn mit. Die Verantwortung für das pünktliche Erscheinen der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht liegt bei den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertretung. Vor Semesterbeginn werden die Schulferien durch die Schule bekannt gegeben. Im Allgemeinen richten sie sich nach dem Ferienkalender für die Volksschule des Bezirks Baden.
 
Dispensation und Absenzenwesen
Bei Krankheit muss eine telefonische oder schriftliche Abwesenheitsmeldung durch die Erziehungsberechtigten oder die gesetzliche Vertretung erfolgen. Gesuche um Dispensation werden schriftlich an die Schulleitung gerichtet, welche einzig befugt ist, diese zu bewilligen.
 
Zeugnis
Die Atrium Schule Fislisbach erteilt die offiziellen Zeugnisse der Aargauischen Volksschule. Es gelten die entsprechenden Promotionsbedingungen.
 
Übertritt
Die Erziehungsberechtigten oder die gesetzliche Vertretung eines Schülers oder einer Schülerin sind verantwortlich für die Meldung eines allfälligen Übertritts von der Atrium Schule Fislisbach an eine andere Schule sowie für eine Anmeldung an eine Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule.
 
Versicherung
Mit Inkrafttreten des Schulungsvertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzliche Vertretung, dass für die Schülerin bzw. den Schüler eine Unfallversicherung besteht (gesetzliche Krankenkasse). Durch die Atrium Schule Fislisbach besteht ein Versicherungsschutz bei Unfall während der regulären Unterrichtszeit.
 
Haftung für Schäden
Die Erziehungsberechtigten oder die gesetzliche Vertretung eines Schülers oder einer Schülerin haften vollumfänglich für Schäden, die diese an Personen oder Sachen auf dem Schulweg oder an der Schule verursachen. Die Atrium Schule Fislisbach kann nicht haftbar gemacht werden für Körper- oder Sachschäden, die einer Schülerin oder einem Schüler von Dritten verursacht worden sind, ebenso wie für Verlust oder Diebstahl von Sachwerten.
 
Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben jederzeit vorbehalten.
 
Datenschutz
Alle Daten werden von der Schule vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
 
Gerichtsstand
Die Atrium Schule Fislisbach handelt nach schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Fislisbach. Bei Wohnsitz der Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertretung an einem anderen Ort hat die Atrium Schule Fislisbach ebenso das Recht, ihre Ansprüche dort geltend zu machen.
 
Inkrafttreten
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Tagesschule treten auf den 31.05. 2017 in Kraft.
 
 
Atrium Schule Fislisbach
Alte Birmenstorferstrasse 3, 5442 Fislisbach

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